Nouvelle traduction française en ligne !

Die Frauen

Nombre de versets (ayats): 176
Affichage: 1-10 


Sourate Die Frauen en français Version française
Sourate Die Frauen en arabe Version arabe
Sourate Die Frauen in english English version
Sourate Die Frauen en español Versión española
Sourate Die Frauen in italiano Versione italiana
Sourate Die Frauen in dutch Dutch version
Sourate Die Frauen en phonetique Version phonetique

Imprimer la page
Envoyer à un ami
Forum Islam
Version PDF
Sourate en audio





Liste des pages: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10   >>

4.1. O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat, aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.

4.2. Und gebt den Waisen ihren Besitz und vertauscht nicht Gutes mit Schlechtem, und verzehrt nicht ihren Besitz zusammen mit dem eurigen. Gewiß, das ist eine schwere Sünde.

4.3. Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegen die Waisen handeln, dann heiratet Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei oder vier, und wenn ihr fürchtet, ihr könnt nicht billig handeln, dann (heiratet nur) eine oder was eure Rechte besitzt. Also könnt ihr das Unrecht eher vermeiden.

4.4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig. Erlassen sie euch aber aus freien Stücken einen Teil davon, so genießt ihn als etwas Erfreuliches und Bekömmliches.

4.5. Und gebt den Schwachsinnigen nicht euer Gut, das Allah euch zum Unterhalt anvertraut hat, sondern nährt sie damit und kleidet sie und sprecht Worte der Güte zu ihnen.

4.6. Und prüfet die Waisen, bis sie das heiratsfähige (Alter) erreicht haben, wenn ihr dann an ihnen Verständigkeit wahrnehmet, so gebt ihnen ihren Besitz zurück, und zehrt ihn nicht verschwenderisch und hastig auf, weil sie großjährig würden. Wer reich ist, enthalte sich ganz, und wer arm ist, zehre (davon) nach Billigkeit. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz zurückgebt, dann nehmt Zeugen in ihrer Gegenwart. Und Allah genügt zur Rechenschaft.

4.7. Den Männern gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen, und den Frauen gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen, ob es wenig sei oder viel - ein bestimmter Anteil.

4.8. Und wenn (andere) Verwandte und Waisen und Arme bei der Erbteilung zugegen sind, so gebt ihnen etwas davon und sprecht Worte der Güte zu ihnen.

4.9. Und jene mögen (Gott) fürchten, die, sollten sie selbst schwache Nachkommen hinterlassen, um sie besorgt wären. Mögen sie daher Allah fürchten und das rechte Wort sprechen.

4.10. Jene, die den Besitz der Waisen widerrechtlich verzehren, schlucken nur Feuer in ihren Bauch, und sie sollen in flammendes Feuer eingehen.


Liste des pages: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10   >>