Die Kuh

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2.191. Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie von dort, von wo sie euch vertrieben, denn Verfolgung ist ärger als Totschlag. Bekämpft sie aber nicht bei der Heiligen Moschee, solange sie euch dort nicht angreifen. Doch wenn sie euch angreifen, dann kämpft wider sie, das ist die Vergeltung für die Ungläubigen.

2.192. Wenn sie jedoch ablassen, dann ist Allah allvergebend, barmherzig.

2.193. Und bekämpfet sie, bis die Verfolgung aufgehört hat und der Glauben an Allah (frei) ist. Wenn sie jedoch ablassen, dann (wisset), daß keine Feindschaft erlaubt ist, außer wider die Ungerechten.

2.194. (Entweihung eines) Heiligen Monats (soll) im Heiligen Monat (vergolten werden), und für alle heiligen Dinge ist Vergeltung. Wer sich also gegen euch vergeht, den straft für sein Vergehen in dem Maße, in dem er sich gegen euch vergangen hat. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

2.195. Spendet für Allahs Sache, und stürzt euch nicht mit eigner Hand ins Verderben, und tut Gutes, wahrlich, Allah liebt die Gutes Tuenden.

2.196. Und vollziehet die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen: seid ihr aber behindert: dann das leicht erhältliche Opfer, und schert eure Häupter nicht eher, als bis das Opfer seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer unter euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat: Tilgung durch Fasten oder Almosenspenden oder ein Opfer. Seid ihr wieder in Sicherheit, dann für den, der die Umra vollziehen möchte zusammen mit Hadsch ein leicht erhältliches Opfer. Wer jedoch nichts finden kann, faste während der Pilgerfahrt drei Tage - und sieben nach eurer Heimkehr, das sind im ganzen zehn. Das gilt für den, dessen Familie nicht in der Nähe der Heiligen Moschee wohnt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah streng im Strafen ist.

2.197. Die Monate für die Pilgerfahrt sind wohlbekannt, wer also beschließt, die Pilgerfahrt dann zu vollziehen: keine sinnliche Begierde, keine Übertretung noch irgendein Streit während des Pilgerns! Und was ihr Gutes tut, Allah weiß es. Und verseht euch mit der (notwendigen) Zehrung, aber wahrlich, die beste Zehrung ist Rechtschaffenheit. Und fürchtet Mich (allein), ihr Verständigen.

2.198. Es ist keine Sünde für euch, daß ihr die Gnadenfülle eures Herrn sucht. Doch wenn ihr von Arafát zurückkehrt, gedenket Allahs in Maschar al-Harám, und gedenket Seiner, wie Er euch den Weg gewiesen hat, wiewohl ihr vordem zu den Verirrten gehörtet.

2.199. Und kehret von dort zurück, von wannen die Leute zurückkehren, und sucht Vergebung bei Allah, wahrlich, Allah ist allvergebend, barmherzig.

2.200. "Habt ihr eure gottesdienstlichen Handlungen ausgeführt, dann gedenket Allahs, wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegtet, nur noch inniger. Unter den Leuten sind welche, die sprechen: ""Unser Herr, gib uns hienieden"", doch solch einer soll keinen Anteil am Jenseits haben."


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