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Die KuhNombre de versets (ayats): 286Affichage: 171-180
Imprimer la page 2.172. O die ihr glaubt, esset von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben, und danket Allah, wenn Er es ist, Den ihr anbetet. 2.173. Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Maß überschreitend -, für ihn soll es keine Sünde sein. Allah ist allvergebend, barmherzig. 2.174. Die aber das verhehlen, was Allah niedergesandt hat von dem Buch, und einen armseligen Preis dafür in Tausch nehmen, sie füllen ihre Bäuche mit nichts als Feuer. Allah wird sie nicht anreden am Tage der Auferstehung, noch wird Er sie reinigen. Und ihnen wird schmerzliche Strafe. 2.175. Sie sind es, die sich Verirrung gegen Führung eingehandelt haben und Strafe gegen Verzeihung. Wie groß ist ihre Verkennung des Feuers! 2.176. Dies, weil Allah das Buch mit der Wahrheit niedergesandt hat, und gewiß, die uneins sind über das Buch, sind weit gegangen in Feindschaft. 2.177. Nicht darin besteht Tugend, daß ihr euer Antlitz nach Osten oder nach Westen kehrt, sondern wahrhaft gerecht ist der, welcher an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag und an die Engel und das Buch und die Propheten und aus Liebe zu Ihm Geld ausgibt für die Angehörigen und für die Waisen und Bedürftigen und für den Wanderer und die, die um eine milde Gabe bitten, und für (Loskauf der) Gefangenen, und der das Gebet verrichtet und die Zakat zahlt, sowie jene, die ihr Versprechen halten, wenn sie eins gegeben haben, und die in Armut und Krankheit und in Kriegszeit Standhaften, sie sind es, die sich als redlich bewährt haben, und sie sind die Gottesfürchtigen. 2.178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe. 2.179. Es liegt Leben für euch in der Vergeltung, o ihr Verständigen, daß ihr Sicherheit genießen möget. 2.180. Vorgeschrieben ist euch: Wenn einem unter euch der Tod naht, so binde (er), falls er viel Gut hinterläßt, den Eltern und nahen Verwandten das Handeln nach Billigkeit ans Herz - eine Pflicht den Gottesfürchtigen. |
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