2.273. (Diese Almosen sind) für die Armen, die auf Allahs Sache festgelegt und unfähig sind, im Land umherzuwandern. Der Unwissende hält sie wegen der Enthaltsamkeit für frei von Not. Du magst sie an ihrer Erscheinung erkennen, sie bitten die Leute nicht zudringlich. Und was ihr an Gut spendet, wahrlich, Allah hat genaue Kenntnis davon.
2.274. Die ihr Gut hingeben bei Nacht und Tag, heimlich und öffentlich, ihr Lohn ist bei ihrem Herrn, keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie trauern.
2.275. "Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: ""Handel ist gleich Zinsnehmen"", während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat. Wer also eine Ermahnung von seinem Herrn bekommt und dann verzichtet, dem soll das Vergangene verbleiben, und seine Sache ist bei Allah. Die aber rückfällig werden, die sind des Feuers Bewohner, darin müssen sie bleiben."
2.276. Allah wird den Zins abschaffen und die Mildtätigkeit mehren. Und Allah liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger, ein Erzsünder ist.
2.277. Gewiß, die da glauben und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakat zahlen, ihr Lohn ist bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie trauern.
2.278. O die ihr glaubt, fürchtet Allah, und lasset den Rest des Zinses fahren, wenn ihr Gläubige seid.
2.279. Tut ihr es aber nicht, dann erwartet Krieg von Allah und Seinem Gesandten, und wenn ihr bereut, dann bleibt euch euer Kapital, ihr sollt weder Unrecht tun, noch Unrecht leiden.
2.280. Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeit ist, dann Aufschub bis zur Besserung der Verhältnisse. Erlaßt ihr es aber als Guttat: das ist euch noch besser, wenn ihr es nur wußtet.
2.281. Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allah zurückkehren müsset, dann wird jeder den vollen Lohn erhalten nach seinem Verdienst, und es soll ihnen kein Unrecht geschehen.
2.282. O die ihr glaubt, wenn ihr voneinander ein Darlehen nehmt auf eine bestimmte Frist, dann schreibt es nieder. Ein Schreiber soll in eurer Gegenwart getreulich aufschreiben, und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, hat ihn doch Allah gelehrt, also soll er schreiben und der Schuldner soll diktieren, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon unterschlagen. Ist aber jener, der die Verpflichtung eingeht, einfältig oder schwach oder unfähig, selbst zu diktieren, so diktiere sein Beistand nach Gerechtigkeit. Und ruft zwei unter euren Männern zu Zeugen auf, und wenn zwei Männer nicht (verfügbar) sind, dann einen Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, so daß, wenn eine der beiden irren sollte, die andere ihrem Gedächtnis zu Hilfe kommen kann. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben, es sei klein oder groß, zusammen mit der festgesetzten (Zahlungs-) Frist. Das ist gerechter vor Allah und bindender für das Zeugnis und geeigneter, daß ihr nicht in Zweifeln gerät, (darum unterlasset die Aufschreibung nicht) es sei denn, es handle sich um Warenverkehr, den ihr von Hand zu Hand tätigt: in diesem Fall soll es keine Sünde für euch sein, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und habt Zeugen, wenn ihr einander verkauft, und dem Schreiber oder dem Zeugen geschehe kein Nachteil. Tut ihr es aber, dann ist das euer Ungehorsam. Und fürchtet Allah, Allah wird euch Wissen geben, denn Allah weiß alle Dinge wohl.
2.283. Und wenn ihr auf Reisen seid und keinen Schreiber findet, so soll ein Pfand (gegeben werden) zur Verwahrung. Und wenn einer von euch dem anderen etwas anvertraut, dann soll der, dem anvertraut wurde, das Anvertraute herausgeben, und er fürchte Allah, seinen Herrn. Und haltet nicht Zeugenschaft zurück, wer sie verhehlt, gewiß, dessen Herz ist sündhaft, und Allah weiß wohl, was ihr tut.
2.284. Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und ob ihr das, was in eurem Gemüt ist, kundtut oder verborgen haltet, Allah wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen, dann wird Er vergeben, wem Er will, und strafen, wen Er will, und Allah hat die Macht, alles zu tun, was Er will.
2.285. "Dieser Gesandte glaubt an das, was zu ihm herabgesandt wurde von seinem Herrn, und (also) die Gläubigen: sie alle glauben an Allah, und an Seine Engel, und an Seine Bücher, und an Seine Gesandten (und sprechen): ""Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten"", und sie sagen: ""Wir hören, und wir gehorchen. Uns Deine Vergebung, o unser Herr! und zu Dir ist die Heimkehr."""
2.286. "Allah betastet niemanden über sein Vermögen. Ihm wird, was er verdient, und über ihn kommt, was er gesündigt. ""Unser Herr, strafe uns nicht, wenn wir uns vergessen oder vergangen haben, unser Herr, lege uns nicht eine Verantwortung auf, wie Du sie denen auferlegtest, die vor uns waren. Unser Herr, bürde uns nicht auf, wozu wir nicht die Kraft haben, und lösche unsere Sünden aus und gewähre uns Vergebung und habe Erbarmen mit uns, Du bist unser Meister, also hilf uns wider das ungläubige Volk."""